Sichtbare und unsichtbare
Symptome: Auch ein
„kontrollierter“ Morbus Fabry
kann Sie beeinträchtigen
Die Symptome der Fabry-Krankheit können verschiedene Bereiche des Körpers betreffen.¹
Erste klinische Symptome können in der Kindheit auftreten, typischerweise zwischen dem dritten und zehnten Lebensjahr, bei Mädchen im Allgemeinen einige Jahre später als bei Jungen.² Mit zunehmendem Alter kommt es bei beiden Geschlechtern zu einer fortschreitenden Schädigung lebenswichtiger Organe.² Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass Wachsamkeit und regelmäßige ärztliche Untersuchungen unerlässlich sind, da das Fehlen von Symptomen zu Beginn oder bei den Kontrolluntersuchungen die spätere Entwicklung von Organkomplikationen nicht ausschließt.¹
Zu den Symptomen der Fabry-Erkrankung gehören:2
Im Verlauf der Erkrankung kommt es zu einer Beteiligung verschiedener Organe.1
NIERE
Chronische Nierenerkrankung
HERZ
Eine vergrößerte linke Herzkammer (Linksventrikuläre Hypertrophie) und Herzrhythmusstörungen
GEHIRN
Erhöhtes Risiko von Schlaganfällen und kurzen Durchblutungsstörungen im Gehirn (TIA: transitorischen ischämischen Attacken)
Bitte beachten Sie, dass diese Liste Beispiele für Morbus Fabry-Symptome enthält. Es ist wichtig, dass Sie mit Ihrem Arzt*Ihrer Ärztin sprechen, denn Ihre Symptome können sich von denen anderer Menschen mit Morbus Fabry unterscheiden.
Morbus Fabry gehört zu den lysosomalen Speicherkrankheiten, einer Gruppe von Stoffwechselerkrankungen, die durch einen Mangel spezieller Eiweiße (Enzyme) in den Lysosomen der Zellen verursacht werden. Im Falle des Morbus Fabry fehlt das Enzym Alpha-Galaktosidase A oder ist in nicht ausreichender Menge oder Funktion vorhanden. Dadurch kommt es zu einer Anhäufung eines Fettstoffs namens Globotriaosylceramid in verschiedenen Zellen des Körpers.³ Besonders betroffen davon sind die Nieren, das Herz und das Nervensystem.³
Fachleute aus verschiedenen Bereichen arbeiten zusammen, um Ihre individuellen Symptome optimal behandeln zu können. Zu Ihrem medizinischen Betreuungsteam können ein*e Nierenfach*ärztin (Nephrolog*in), ein*e Herzspezialist*in (Kardiolog*in), ein*e Fach*ärztin für Nervenheilkunde (Neurolog*in), ein medizinischer Genetiker, ein*e genetische*r Berater*in, ein*e Psycholog*in und eine Pflegekraft gehören.¹
Früher glaubte man, dass Frauen lediglich Trägerinnen des Gendefekts sind, der Morbus Fabry verursacht und keine Symptome entwickeln würden.²
Heute weiß man jedoch, dass auch Frauen schwere Krankheitsmanifestationen entwickeln können.⁴
Die Ausprägung der Krankheit bei Frauen kann unterschiedlich sein – Patientinnen können überhaupt keine Symptome haben oder aber ebenso schwere Krankheitsmanifestationen wie Männer. Allerdings treten die ersten Symptome bzw. die Komplikationen im Erwachsenenalter in der Regel in einem späteren Alter auf als bei Männern.⁴
Fachleute wissen inzwischen, dass die Überwachung der Symptome bei Frauen ebenso wichtig ist wie bei Männern.¹
Da nun Behandlungsmöglichkeiten für Morbus Fabry zur Verfügung stehen, ist eine rasche und genaue Diagnose wichtig, damit die Patient*innen erkannt und behandelt werden können, bevor es zu irreversiblen Organschäden kommt.⁵
Ein Expertengremium von Fabry-Spezialisten sieht immer mehr Belege dafür, dass ein frühzeitiger Behandlungsbeginn das Ansprechen auf die Therapie verbessern kann.¹
Welche Tests werden zur Diagnose von Morbus Fabry eingesetzt?
Es gibt zwei Arten von Tests, die üblicherweise bei Verdacht auf Morbus Fabry eingesetzt werden – ein Test zur Messung der Aktivität des Enzyms Alpha-Galaktosidase A und eine Genanalyse zur Identifizierung der Genmutation.
EIN FRÜHZEITIGER BEHANDLUNGSBEGINN KANN IHR ANSPRECHEN AUF DIE BEHANDLUNG VERBESSERN¹
Referenzen:
Patient:innen und Betreuer:innen: Wenn Sie Nebenwirkungen (unerwünschte Arzneimittelwirkungen) bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt/Ihre Ärztin oder Apotheker:in. Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen – BASG, Traisengasse 5, 1200 Wien, anzeigen.
Medizinisches fachpersonal: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie entsprechend des nationalen Arzneimittelgesetz und Pharmakovigilanzverordnung aufgefordert sind, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen – BASG, Traisengasse 5, 1200 Wien.
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